…r Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste wie auch für Betreiber von Websites (z. B. für Cookies) oder andere Unternehmen (z. B. für Direktmarketing)“. Die Öffnung erfolgt am Ende durch „oder andere Unternehmen“. Der EDSA begrenzt den Adressatenkreis des Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie ausdrücklich nur auf Betreiber einer Webseite. Noch deutlicher war hier in der Vergangenheit die Art. 29 Datenschutzgruppe. In der Stellungnahme 2/2010 zur…
…ugangs zu Website-Inhalten diskutiert wurde und daruÌber, dass GeschaÌftsmodelle nicht beeintraÌchtigt werden duÌrfen, wie z. B. durch Werbung finanzierte Online-Dienste, insbesondere Medien-Websites, wobei die entsprechenden Bedingungen gemaÌß der DSGVO zu achten sind. Zwar wurden in der Vergangenheit mehrere Vorschläge zur Anpassung des Art. 8 und der korrespondierenden Erwägungsgründe unterbreitet, jedoch, so der Ratsvorsitz, scheint es, dass e…
…as Urteil des EuGH in Sachen Planet49. Nach Ansicht des GA gelten die dort getroffenen Feststellungen auch gleichermaßen für die analoge Welt. Wenn es schon zu hohe Anforderungen an den Kunden stellt, das in einem Ankreuzkästchen auf einer Website voreingestellte Häkchen zu entfernen, dann kann von einem Kunden vernünftigerweise erst recht nicht erwartet werden, dass er seine Verweigerung der Einwilligung in handschriftlicher Form erklärt. In eine…
…erden, eine gerichtliche Entscheidung gegen den Betreiber der betreffenden Website vorzulegen. Was die andere Seite betrifft, so kann von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen nicht verlangt werden, dass er den Sachverhalt ermittelt und eine kontradiktorische Debatte mit dem Anbieter der Inhalte führt. Der EuGH geht davon aus, dass der Verantwortliche nicht verpflichtet ist, „bei der Suche nach Tatsachen, die von dem Auslistungsantrag nicht ge…
…Newsletter-Dienst, bei dem interessierte Personen den Newsletter über die Website der EUI abonnieren konnten, „auf der Grundlage ihrer Zustimmung“ und „nachdem sie sehr klare Informationen (auch über die mit den Übermittlungen verbundenen Risiken) erhalten hatten“. Der Dienstleister der EUI war in der EU ansässig, hatte aber Unterauftragsverarbeiter in den USA. Eine in der Praxis sehr oft anzutreffende Konstellation. Nach…
…je nach Einzelfall) hinsichtlich des betreffenden Artikels auf der eigenen Website auf das Medienprivileg und damit umfassende Ausnahmen im Datenschutzrecht berufen können. In der Datenschutz-Grundverordnung soll sich Art. 80 mit dieser Thematik befassen. Den derzeit geltenden Regelungen folgend hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen Abweichungen und Ausnahmen von den Regelungen der DS-GVO vorsehen…
…er Tatsache, in welchem Land die Server eines Unternehmens stehen, um eine Website zu betreiben über die personenbezogene Daten verarbeitet werden, ausdrücklich keine Bedeutung für die zu beurteilende Frage des anwendbaren Datenschutzrechts beigemessen (vgl. EuGH, Rechtssache C-230/14, Rz. 18; mein Blogbeitrag hierzu). Aus diesem Grund halte ich es daher nicht für erforderlich bzw. gesetzlich geboten, den Ort der Datenverarbeitung in den Auskunfts…
…iese Pflicht resultiert aus § 13 Abs. 1 TMG. Danach ist der Besucher einer Website „zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten … in allgemein verständlicher Form zu unterrichten“. Und: „Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.“ Wichtig ist also, dass Informationen zur Verarbeitung von Daten bereits beim ersten Besuch der Webseite leicht auffi…
…ifizierung erhebt und verarbeitet, dürfte die Datenverarbeitung über diese Website im Rahmen des Bereithaltens eigener Telemedien erfolgen (freilich mag man hier auch die Frage stellen, ob eine Identifizierung über eine Webseite überhaupt wirksam möglich ist). Jedoch erscheint fraglich, ob etwa der Erlaubnistatbestand des § 15 Abs. 1 TMG (also für den Umgang mit Nutzungsdaten; Bestandsdaten nach § 14 dürften nicht vorliegen, da kein Vertragsverhäl…
…nal zur Verfügung gestellt hat.„ Darüber hinaus enthielt die auf der Website von Zalaris verfügbare Datenschutzerklärung eine spezielle E-Mail-Adresse, die für Datenschutzanfragen zu verwenden war. In diesem Fall war es legitim, von den betroffenen Personen (einschließlich dem Beschwerdeführer) zu erwarten, dass sie Auskunftsersuchen über einen solchen Kommunikationskanal und nicht direkt an den CEO richten. „Vom CEO eines Unternehmens…