Hessische Datenschutzbehörde: Keine hohen Anforderungen an „Schriftform“ von Auftragsverarbeitungsverträgen

…ausdrucken kann. Nach Ansicht des HBDI verlangt die DSGVO nicht, dass ein Download tatsächlich erfolgt. Zudem geht der HBDI auch auf das Merkmal „elektronischem Format“ ein. Hiermit kann nicht ein nach § 126 a BGB elektronisch signiertes Dokument gemeint sein. Begründet wird diese Ansicht (meines Erachtens zutreffend) u.a. damit, dass sich in Art. 30 Abs. 3 DSGVO für das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses eine wortgleiche Schriftformregelung…

Das SchremsII-Urteil des EuGH: Folgen für die Praxis des Einsatzes von Standarddatenschutzklauseln

…er Beitrag relativ lang ist, stelle ich ihn auch in einem PDF-Dokument zum Download bereit. A. Systematik des Urteils Meines Erachtens bietet sich zunächst an, den Prüfaufbau des EuGH in den Blick zu nehmen. Dies ist, gerade aufgrund der Länge des Urteils relevant. Denn man kann sich gut in der Begründung verlieren, nur um dann die Frage zu stellen, was denn eigentlich gerade geprüft wird. Hierzu habe ich eine kleine Gliederung erstellt: 1. Das er…

24. Dezember 2015

…des EUDataP-Weihnachtskalenders 2015 stelle ich hier in einem Dokument zum Download zur Verfügung. Im heutigen letzten Beitrag des EUDataP-Weihnachtskalenders möchte ich nicht einen bestimmten Artikel besprechen, sondern vielmehr etwas allgemeiner die DS-GVO aus meinem persönlichen Blickwinkel betrachten. Positiv ist sicherlich zu bewerten, dass zu einem Großteil (wenn auch nicht, wie häufig in der Öffentlichkeit dargestellt, in Gänze) eine europa…

Apps für Kinder: Datenschutzbehörde bemängelt fehlende Transparenz

…Datenschutzerklärung muss auch innerhalb der App (und nicht etwa nur beim Download) jederzeit für den Nutzer abrufbar sein. Das BayLDA hat im Jahre 2014 eine ausführliche Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an Apps veröffentlicht (PDF). Die inhaltlichen und auch formellen Anforderungen an die Datenschutzerklärung leiten sich aus dem Telemediengesetz (TMG), genauer aus § 13 Abs. 1 TMG, ab. Danach hat der Diensteanbieter (also der Ap…

AG Charlottenburg zu Filesharing: Anschlussinhaber nicht Störer bei Überlassung des Anschlusses an Dritte

…(PDF). In dem Verfahren ging es um das angebliche Angebot eines Filmes zum Download über den Internetanschluss des Beklagten. Der Anschlussinhaber konnte glaubhaft darlegen, dass er zur von der Klägerseite vorgetragen Tatzeit nicht zu Hause war. Seine mit ihm zusammenlebende Ehefrau, die ebenfalls Zugriff auf das mit einem Passwort gesicherte WLAN hatte, gab an, den Film nicht hochgeladen zu haben. Das Amtsgericht sieht damit die sekundäre Darlegu…