Wir leben nicht in Nordkorea – Wie das Internet die Territorialität heraufbeschwört

Eigentlich ist es paradox. Das Internet, Sinnbild für ein weltumspannendes und offenes Netzwerk, grundsätzlich jedem zugänglich und plastisches Abbild der Internationalität, beschwört in der derzeitigen öffentlichen Debatte mehr und mehr die Rufe nach nationaler Abschottung, nach dem Einziehen von strikten einzelstaatlichen Grenzen herauf.

Nationale Überwacher zapfen die Kabel, über welche die Datenpakete im Internet versendet werden, entweder gleich direkt an oder nutzen als Anlaufstelle für Auskunftsbegehren weltweit agierende Unternehmen, die in den letzten Jahren durch ihre Internetangebote einen immensen Berg an Daten angehäuft haben. Meist sind diese Überwachungsmaßnahmen, wie etwa im Fall der Auskünfte unter dem amerikanischen Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), auf die Daten von ausländischen Bürgern gerichtet.
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Europarat warnt vor den Gefahren staatlicher Überwachung

Just im zeitlichen Zusammenhang mit den Veröffentlichung um das Projekt Prism des amerikanischen Geheimdienstes und des darauffolgenden und anhaltenden großen Medienechos, hat das Ministerkomitee des Europarates am 11. Juni eine Erklärung zu den Risiken für Grundrechte, die sich aus dem digitalen Tracking und anderen Überwachungstechnologien ergeben, abgegeben.

Die Auswirkungen von Überwachung
Die Außenminister der 47 Mitgliedstaaten stellen unter anderem fest, dass breit angelegte (auch gesetzlich erlaubte) Überwachungsmaßnahmen eine abschreckende Wirkung auf die Beteiligung der Bürger am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und negative Auswirkungen auf die Demokratie haben können. Einerseits können Überwachungstechnologien bei der Verfolgung berechtigter Interessen verwendet werden, z. B. um neue Dienstleistungen zu entwickeln oder für ein besseres Netzwerk-Management, sowie der Strafverfolgung. Auf der anderen Seite können sie aber auch für rechtswidrige Zwecke, die zu einem illegalen Zugang, zum Abfangen von Daten oder einer Systemüberwachung führen, genutzt werden.
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Prism – besserer Rechtsschutz für Europäer?

Nach dem Treffen der Justiz- und Innenminister der EU und der USA am 13./14.06. in Dublin, bei dem es vor allem auch um die Enthüllungen und öffentlichen Diskussionen zu dem Überwachungsprogramm „Prism“ der amerikanischen Geheimdienste ging, forderte die EU-Kommissarin für Justiz, Viviane Reding, in ihrer Presseerklärung die Gleichstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten von EU-Bürgern bei einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch ausländische Geheimdienste.

In der Tat stellt sich etwa in Bezug auf staatliche Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des amerikanischen Patriot Act und ergänzender gesetzlicher Befugnisse durch den FISA und den FAA 2008 (hierzu mein Blogbeitrag) das Problem, dass nicht-amerikanische Bürger, auf die sich diese Überwachungsmaßnahmen gerade beziehen, keine rechtliche Möglichkeit besitzen, etwa in den USA einen Eingriff und eine Verletzung ihres Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (in Europa durch Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) geltend zu machen. Denn auf amerikanische Grundrechte können sich etwa EU-Bürger nicht berufen und teilweise sind einfach-gesetzlich schon keine Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen. Hinzu kommt freilich, dass Auskunftsersuchen und Überwachungsmaßnehmen der staatlichen Behörden meist schon gar nicht bekannt werden, da Unternehmen hierüber keine Auskunft geben dürfen.
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