Problem Project Prism: Welche europäischen Lösungsansätze gibt es?

Nach dem Bekanntwerden des umfassenden Überwachungsprogrammes, Project Prism, des amerikanischen Geheimdienstes (einen Überblick über die Nachrichtenlage und die Entwicklungen gibt es bei Spiegel-Online und der SZ) erheben sich die politischen Stimmen in Europa. So wurde heute im Europäischen Parlament über das Thema diskutiert (Video), die für die Datenschutz-Grundverordnung zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding erhofft sich durch den Skandal einen neuen Schub für die Verhandlungen zur Reform des Datenschutzrechts.

Doch können durch verschärfte Änderungen der geplanten Grundverordnung in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger an Unternehmen in Drittländer wirklich eine Lösung des Problems erwartet werden? Wohl nur zum Teil. Möchte man das europäische Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten wirklich verteidigen, so bliebe nur eine Alternative, die niemand ernsthaft in Erwägung ziehen kann, nämlich die völlige digitale Trennung von den USA.
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Project Prism – Wie sicher ist “Safe Harbor”?

Nach der Aufdeckung und den Berichten über ein breit angelegten Abgreifens von Nutzerdaten von Servern amerikanischer Unternehmen wie Google, Facebook und Yahoo durch den amerikanischen Geheimdienst im Rahmen des sogenannten „Projekt Prism“, stellt sich die Frage, inwiefern Übermittlungen von personenbezogenen Daten europäischer Bürger an US-amerikanische Unternehmen noch dem europäischen Datenschutzrecht entsprechen.
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XBox One – Transparenz ist alles

Nach der offiziellen Vorstellung der neuen Homeentertainment-Konsole von Microsoft, der XBox One, war vermehrt Kritik an ihren Funktionen zu vernehmen. Das Gerät wird standardmäßig mit der bereits aus dem Vorgängermodell bekannten, dort noch optionalen, Kinect-Kamera ausgeliefert. Diese wird jedoch noch leistungsfähiger, unter anderem mit 3D- und Infrarottechnologie, arbeiten. Auch ein äußerst sensibles Mikrofon, welches in der Lage ist Sprachbefehle aus einer lauten Umgebung herauszufiltern, wurde verbaut. Der Grund hierfür: die Konsole wird über Sprachbefehle gesteuert und die Erfassung der Personen und ihrer Körperbewegungen vor dem Gerät dient ebenfalls der Steuerung der XBox selbst, der Spielsteuerung und etwa um bereits registrierte Spieler zu erkennen. Potentiell wäre die XBox bei der Wiedergabe eines Filmes in der Lage, die vor der Kamera anwesenden Personen zu zählen und von der Anzahl abhängig den Preis für einen abzurufenden Film zu bestimmen.
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EUDataP – P wie Populismus

Die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) gehen in die heiße Phase. Vor der Sommerpause (Ende Juli) soll im federführenden LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments die Orientierungsabstimmung über mehr als 3000 Änderungsanträge zum Entwurf der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Naturgemäß werfen die von dem neuen Datenschutzrecht betroffenen Wirtschaftskreise, ebenso wie die den Datenschutz verteidigenden Bürgerrechtler, noch einmal alles in die mediale Waagschale, um für ihre Position Stimmung zu machen. Grundsätzlich ist ein offener Schlagabtausch richtig und auch wichtig, um so das Interesse der Bevölkerung für das „trockene“ und dennoch zukunftsträchtige Thema Datenschutz zu wecken. Doch als externer Beobachter und zwischen den Stühlen sitzender Bürger fragt man sich natürlich, „wem soll ich nun glauben?“. Wird in Brüssel also gerade das Datenschutzrecht unaufhaltsam aufgeweicht und kommen infolge wirtschaftsbasierter Einflussnahme die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu kurz oder versucht die Kommission einen realitätsnäheren Rechtsrahmen zu schaffen, bei dem wirtschaftliche Belange auch zu berücksichtigen sind?
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Apps und Datenschutz – Bayerische Datenschützer stellen erhebliche Mängel fest

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) erklärt in einer Pressemitteilung, dass nach einer Prüfung von 30 Apps bayerischer Anbieter „erhebliche Mängel bei der Information über den Umgang mit Daten festgestellt“ wurden. Diese Prüfaktion wurde im Rahmen des „International Internet Sweep Day“ mit Datenschutzaufsichtsbehörden aus 25 Ländern durchgeführt, um Internetseiten und Apps auf Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu prüfen.

Die Beanstandungen

Laut dem BayLDA bezog sich die Prüfung zunächst allein auf die Transparenz, Verfügbarkeit und Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen. Dass „lediglich ca. 25 % der geprüften Apps über eine App-spezifische Datenschutzerklärung verfügten, ist erschreckend“, so Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA.
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Datenschutz-Grundverordnung: Einwilligung – warum der „Abbau“ ein „Aufbau“ ist

„Ausdrücklich“, „eindeutig“, „explizit“… In der Diskussion um die geplanten gesetzlichen Änderungen des europäischen Datenschutzrechts und Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) zielt die Kritik der Bürgerrechtler und Verteidiger eines hohen datenschutzrechtlichen Standards häufig auf eine angeblich beabsichtigte Aufweichung der Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung ab.

Im ursprünglichen Entwurf zur DS-GV sollte in Art. 4 Abs. 8 die Einwilligung als „jede ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgte explizite Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist“ definiert werden.

Ergänzend wird in Erwägungsgrund 25 angeführt: „Die Einwilligung sollte explizit mittels einer geeigneten Methode erfolgen, die eine ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person in Form einer Erklärung oder einer eindeutigen Handlung ermöglicht.“ Dies bedeutet „etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite und durch jede sonstige Erklärung oder Verhaltensweise, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext klar und deutlich ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert“.
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Unter der Datenschutzlupe: soziales Netzwerk „Path“

Das soziale Netzwerk „Path“ wird, entgegen mancher Unkenrufe, immer beliebter. Nach Angaben des Mitbegründers hat die Mitgliederzahl die 10 Millionenmarke überschritten und jede Woche kämen ca. 1 Millionen neue Nutzer hinzu.

Der Dienst

Die Grundidee von Path und ein wichtiger Unterschied etwa zu Facebook, ist eine Begrenzung der Kontakte auf maximal 150. Es soll sich um ein Netzwerk und einen Informationsaustausch innerhalb der Familie und engster Freunde handeln. Der Dienst ist vor allem auf die Nutzung über die App, entweder auf iOS oder Android-Geräten, ausgelegt. Zu anfangs noch ohne eigenes Eins-zu-Eins-Nachrichtensystem, wurde dies mit der neuesten Version hinzugefügt, ebenso etwa wie in verschiedenen Nachrichten-Apps immer beliebter werdende besondere Zeichen oder Sticker zum versenden. Zu recht beliebt und daher auch von Konkurrenten übernommen ist die App vor allem für ihre Nutzerfreundlichkeit und das ansprechende Design.
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Die Drosselung der Telekom – eine „unangemessene Benachteiligung“?

Die Verbraucherzentrale NRW hat vor einigen Tage die Telekom wegen ihrer in der Öffentlichkeit heiß diskutierten AGB-Änderung abgemahnt. Laut der Pressemitteilung aufgrund einer „unangemessenen Benachteiligung“ der Verbraucher, weil ab einem gewissen Umfang an verbrauchten Datenvolumen die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf 384 kbit/s gedrosselt wird. (Ziff. 2.3 der neuen AGB von Call&Surf).

Es soll hier nicht direkt um die Diskussion gehen, ob eine Netzneutralität gesetzlich vorgeschrieben werden sollte und ein diskriminierungsfreier Zugang zum Internet erforderlich ist. Vielmehr stellt sich die Frage nach aktueller Rechts- und Gesetzeslage, ob wirklich so einfach eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 BGB angenommen werden kann?
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VZBV gegen Apple – leider nicht super für das Datenschutzrecht

Wie der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.) heute in einer Pressemitteilung berichtet, hat auf seine Klage hin das Landgericht Berlin durch Urteil vom 30. April 2013 (Az. 15 O 92/12) mehrere Klauseln der Datenschutzrichtlinie von Apple für unwirksam erklärt. Ein Erfolg für den Verbraucherschutz, möchte man meinen („Super für den Datenschutz!“ lautete die Meldung auf Twitter).

Mit dem Ausgang des Verfahrens kann man im Ergebnis einverstanden sein. Die rechtliche Begründung des Gerichts in Bezug auf das anzuwendende Datenschutzrecht ist jedoch nicht haltbar und wird Apple Angriffspunkte für eine Berufung bieten.
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Bundestagswahl 2013: Die Positionen der Parteien zum Datenschutz

Am 22. September 2013 wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Parteien positionieren sich, teilweise mit bereits beschlossenen, teilweise mit vorläufigen Wahlprogrammen. Die abgedeckte Themenvielfalt ist naturgemäß groß. Doch wie stehen die verschiedenen Parteien zu dem zukunftsträchtigen Thema „Datenschutz“ und auch dem Internet? Wo liegen Unterschiede und wo zeigen sich Gemeinsamkeiten? Nachfolgend soll versucht werden, einen groben und nicht abschließenden Überblick über die verschiedenen Positionen zu geben.

CDU/CSU

Die Union hat noch kein endgültiges Wahlprogramm veröffentlicht. Dies soll am 24. Juni geschehen. Dennoch lassen sich aus der bis zum 30. April durchgeführten „Mitmach-Aktion“ „Was mir am Herzen liegt“ bereits erste Informationen entnehmen. Leitgedanke ist, Deutschland bis 2020 zum digitalen Wachstumsland Nummer 1 zu machen:
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