Die Linke stellt kleine Anfrage zu XBox One, Safe Harbor und Prism

Mit einer kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/14116) vom 25.06.2013 möchten Abgeordnete der Partei „Die Linke“ im Bundestag Antworten der Bundesregierung auf verschiedene datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Datenverarbeitung durch Spielekonsolen, aber auch darüber hinausgehende Einschätzungen zu Datenverarbeitungen durch amerikanische Unternehmen, erhalten.

Zunächst muss man anmerken, dass die Diskussion (meine Beiträge hierzu finden sich hier und hier) um die geplante neue XBox von Microsoft und um die diesbezüglich bestehenden Pläne des Unternehmens, alleine auf vorläufigen Informationen aus der Presse, zum Teil auch von Microsoft selbst, beruhen. Auch wenn einige Funktionen, wie etwa die obligatorische Kinect-Kamera, wohl ziemlich sicher umgesetzt werden, so liegen derzeit noch keine Tatsachen vor, aufgrund derer eine abschließende rechtliche Prüfung möglich wäre.
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Europe vs. Facebook erstattet Anzeige gegen Facebook, Microsoft, Apple, Skype und Yahoo

Wie europe-v-facebeook.org (evf) heute in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat die Vereinigung zusammen mit Nutzern mehrere Beschwerden bei verschiedenen nationalen Datenschutzbehörden eingereicht.

Inhalt der Beschwerden
Evf stützt sein Vorbringen auf eine mögliche Verletzung europäischen Datenschutzrechts durch europäische Tochtergesellschaften großer amerikanischer Unternehmen. Ziel der Beschwerden sind Facebook, Apple, Microsoft, Skype und Yahoo. Die Beschwerden gingen an die Datenschutzbehörden in Irland (für Facebook und Apple), Deutschland (für Yahoo) und Luxemburg (für Skype und Microsoft).

Evf sieht in dem Export von Nutzerdaten von europäischen Tochterfirmen an ihre amerikanischen Muttergesellschaften einen Verstoß gegen die Vorgaben der geltenden Datenschutzrichtlinie (RL 95/46 EG, DS-RL), wenn sich die Vermutungen in Bezug auf die aufgedeckten Informationen zu dem Überwachungsprogramm Prism des amerikanischen Geheimdienstes als wahr herausstellen sollten. Ein Export von personenbezogenen Daten in ein Drittland außerhalb der EU ist nach geltendem Recht nur zulässig, wenn in diesem Drittland ein „angemessenes Datenschutzniveau“ besteht. Diese Feststellung wir durch die Europäische Kommission getroffen.
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Generalanwalt am EuGH: Für Google gilt spanisches Datenschutzrecht. Wirklich?

In dem Verfahren des Vorabentscheidungsersuchens des Audiencia Nacional (Spanien) zwischen der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) und Google vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) (Aktenzeichen C-131/12), hat der zuständige Generalanwalt Jääskinen heute seine Schlussanträge gestellt. Die Ausführungen zur Anwendbarkeit europäischen bzw. national-staatlich umgesetzten Datenschutzrechts, scheinen jedoch diskussionswürdig. Die Schlussanträge sollen dem EuGH als Leitlinien für seine Entscheidungen dienen. Gebunden ist er hieran freilich nicht.
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Wir leben nicht in Nordkorea – Wie das Internet die Territorialität heraufbeschwört

Eigentlich ist es paradox. Das Internet, Sinnbild für ein weltumspannendes und offenes Netzwerk, grundsätzlich jedem zugänglich und plastisches Abbild der Internationalität, beschwört in der derzeitigen öffentlichen Debatte mehr und mehr die Rufe nach nationaler Abschottung, nach dem Einziehen von strikten einzelstaatlichen Grenzen herauf.

Nationale Überwacher zapfen die Kabel, über welche die Datenpakete im Internet versendet werden, entweder gleich direkt an oder nutzen als Anlaufstelle für Auskunftsbegehren weltweit agierende Unternehmen, die in den letzten Jahren durch ihre Internetangebote einen immensen Berg an Daten angehäuft haben. Meist sind diese Überwachungsmaßnahmen, wie etwa im Fall der Auskünfte unter dem amerikanischen Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), auf die Daten von ausländischen Bürgern gerichtet.
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Spanische Datenschützer prüfen Sanktionen gegen Google

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) teilt in einer Presseerklärung mit, dass sie gegenüber Google ein Sanktionsverfahren, hinsichtlich seiner neuen einheitlichen Datenschutzbestimmungen, eröffnet habe.

Dieses Verfahren soll im Detail klären, ob unter anderem die Zusammenführung und Kombination von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Diensten des Anbieters in Einklang mit dem spanischen Datenschutzrecht steht, ob bei der Datenverarbeitung die Verhältnis- und Zweckmäßigkeit gewahrt bleibt und ob die gesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen auf Löschung und Berichtigung ihrer Daten wirksam ausgeübt und die Speicherfristen eingehalten werden.

Das Verfahren schließt sich an eine erste Untersuchung durch die AEPD an, nach deren Ergebnis sie 5 schwere Verstöße und einen leichten Verstoß gegen spanisches Datenschutzrecht für möglich hält.
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Bayerischer Datenschützer prüft rechtskonformen Einsatz von Adobe Omniture

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) kündigt heute auf seiner Homepage an, dass man Webseiten von Betreibern mit Sitz in Bayern auf die rechtskonforme Integration des Analysetools Omniture von Adobe überprüft hat bzw. derzeit überprüft. Sollte ein gesetzeskonformer Einsatz nach Ansicht der Datenschützer eventuell nicht gewährleistet sein, so wird man Post der Aufsichtsbehörde erhalten. Dies stellt jedoch noch nicht die Feststellung eines definitiven Verstoßes gegen Datenschutzgesetze dar, wie die Behörde erklärt. Vielmehr wird das angeschriebene Unternehmen darum gebeten darzulegen, wie es das Analysetool nutzt.

Rechtliche Anforderungen
Auf der Seite des BayLDA werden für Webseitenbetreiber die, aus der Sicht der Datenschützer erforderlichen Voraussetzungen für einen rechtskonformen Einsatz des Analysetools genannt.

Abschluss eines schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvertrages mit Adobe

Der Webseitenbetreiber agiert hier als „verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG. Adobe verarbeitet die erhaltenen Daten für den Webseitenbetreiber und für dessen Analysezwecke. Daher handelt Adobe als Auftragsdatenverarbeiter. Nach § 11 BDSG ist eine solche Verarbeitung jedoch an gewisse Voraussetzungen geknüpft, unter anderen auch an den Abschluss eines Vertrages. Der entsprechende Vertrag für Omniture wird von Adobe bereitgehalten und kann auch nach Aussage des BayLDA genutzt werden.
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Europarat warnt vor den Gefahren staatlicher Überwachung

Just im zeitlichen Zusammenhang mit den Veröffentlichung um das Projekt Prism des amerikanischen Geheimdienstes und des darauffolgenden und anhaltenden großen Medienechos, hat das Ministerkomitee des Europarates am 11. Juni eine Erklärung zu den Risiken für Grundrechte, die sich aus dem digitalen Tracking und anderen Überwachungstechnologien ergeben, abgegeben.

Die Auswirkungen von Überwachung
Die Außenminister der 47 Mitgliedstaaten stellen unter anderem fest, dass breit angelegte (auch gesetzlich erlaubte) Überwachungsmaßnahmen eine abschreckende Wirkung auf die Beteiligung der Bürger am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und negative Auswirkungen auf die Demokratie haben können. Einerseits können Überwachungstechnologien bei der Verfolgung berechtigter Interessen verwendet werden, z. B. um neue Dienstleistungen zu entwickeln oder für ein besseres Netzwerk-Management, sowie der Strafverfolgung. Auf der anderen Seite können sie aber auch für rechtswidrige Zwecke, die zu einem illegalen Zugang, zum Abfangen von Daten oder einer Systemüberwachung führen, genutzt werden.
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Problem Project Prism: Welche europäischen Lösungsansätze gibt es?

Nach dem Bekanntwerden des umfassenden Überwachungsprogrammes, Project Prism, des amerikanischen Geheimdienstes (einen Überblick über die Nachrichtenlage und die Entwicklungen gibt es bei Spiegel-Online und der SZ) erheben sich die politischen Stimmen in Europa. So wurde heute im Europäischen Parlament über das Thema diskutiert (Video), die für die Datenschutz-Grundverordnung zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding erhofft sich durch den Skandal einen neuen Schub für die Verhandlungen zur Reform des Datenschutzrechts.

Doch können durch verschärfte Änderungen der geplanten Grundverordnung in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger an Unternehmen in Drittländer wirklich eine Lösung des Problems erwartet werden? Wohl nur zum Teil. Möchte man das europäische Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten wirklich verteidigen, so bliebe nur eine Alternative, die niemand ernsthaft in Erwägung ziehen kann, nämlich die völlige digitale Trennung von den USA.
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Datenschutz-Grundverordnung: Gerne auch von der langen Bank

Nach der heutigen Sitzung der europäischen Innen- und Justizminister im Rat der Europäischen Union, in der erneut deutlich wurde, wie sehr die Ansichten über ein reformiertes europäisches Datenschutzrecht zwischen den Mitgliedstaaten teilweise auseinander gehen, wird in den Medien bereits darüber berichtet, dass ein Scheitern dieses Reformprozesses möglich sei.
Die zuständige Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission, Viviane Reding, fordert in ihrer Presseerklärung den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dazu auf, nun einen Gang hoch zu schalten, wenn sie die Reform eher früher als später umgesetzt wissen wollen. Dennoch scheint es bei dem derzeit herrschenden Aktionismus und den Aufrufen nach schnellem Handeln, sowohl in Brüssel als etwa auch auf Seiten der Bürgerrechtsorganisationen, geboten darüber nachzudenken, ob nicht durch einen übereilten und auf die Findung eines gemeinsamen Konsenses getrimmten Verhandlungsmarathon, Chancen vertan und nicht so einfach revidierbare Tatsachen geschaffen werden.
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EUDataP – P wie Populismus

Die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) gehen in die heiße Phase. Vor der Sommerpause (Ende Juli) soll im federführenden LIBE Ausschuss des Europäischen Parlaments die Orientierungsabstimmung über mehr als 3000 Änderungsanträge zum Entwurf der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Naturgemäß werfen die von dem neuen Datenschutzrecht betroffenen Wirtschaftskreise, ebenso wie die den Datenschutz verteidigenden Bürgerrechtler, noch einmal alles in die mediale Waagschale, um für ihre Position Stimmung zu machen. Grundsätzlich ist ein offener Schlagabtausch richtig und auch wichtig, um so das Interesse der Bevölkerung für das „trockene“ und dennoch zukunftsträchtige Thema Datenschutz zu wecken. Doch als externer Beobachter und zwischen den Stühlen sitzender Bürger fragt man sich natürlich, „wem soll ich nun glauben?“. Wird in Brüssel also gerade das Datenschutzrecht unaufhaltsam aufgeweicht und kommen infolge wirtschaftsbasierter Einflussnahme die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu kurz oder versucht die Kommission einen realitätsnäheren Rechtsrahmen zu schaffen, bei dem wirtschaftliche Belange auch zu berücksichtigen sind?
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