Kammergericht: „Adresse der elektronischen Post“ meint die Angabe der E-Mail-Anschrift – und nichts anderes

In einem Urteil vom 07.05.2013 (Az 5 U 32/12) hat das Kammergericht in einem Verfahren gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair klare Worte zu der aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG folgenden (Impressums-)Pflicht für Telemediendiensteanbieter, zur Bereitstellung eine Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme für Nutzer, gefunden.

Nach § 5 TMG haben die Anbieter geschäftsmäßig betriebener Telemedien gewisse Informationen für ihre Nutzer bereit zu halten, das sog. Impressum. Hierzu gehören auch „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“. Die Fluggesellschaft hatte auf ihrer deutschsprachigen Webseite zwar Kontaktinformationen bereitgehalten, jedoch nur eine Fax- und Telefonnummer, sowie ein Onlineformular, also eine Eingabemaske, mit fest definierten Vorgaben hinsichtlich eines bestimmten Themas und einer begrenzten Anzahl an einzugebenden Wörtern.
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Datenpanne bei Facebook öffnet Schatten-Profile

Das am vergangenen Freitag bei Facebook bekanntgewordene „Datenleck“, von dem die Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse und Telefonnummern) von bis zu 6 Millionen Facebook-Nutzern betroffenen waren, könnte größer sein, als dies zunächst den Anschein hatte.

Was war geschehen?
Wie Facebook am Freitag in einem offiziellen Statement bekannt gab, wurde vergangene Woche ein technischer Fehler in dem Download-Tool, welches es Nutzern ermöglicht, die über sie gespeicherte Daten (u.a. auch die bei Kontaktinformationen ihrer Facebook-Freunde) herunterzuladen, entdeckt. Dieser Fehler erlaubte es Nutzern nicht nur die auf Facebook von ihren Freunden freiwillig eingegebenen Kontaktinformationen herunterzuladen.
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Thüringer Datenschützer: De-Mail als Gefahr für sensible Daten

Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Dr. Hasse, äußert in einer aktuellen Pressemitteilung scharfe Kritik an der De-Mail und geplanten Gesetzesänderungen (BT-Drs. 17/11437), u. a. des § 30 und § 87 Abgabenordnung (AO) und § 67 Abs. 6 S. 2 Nr. 3 des SGB X.
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