Deutsche Datenschützer: keine neuen Genehmigungen für Datenübermittlungen

Kommt der Datenfluss zwischen deutschen und amerikanischen Unternehmen bald zum erliegen? Wohl nicht. Dennoch könnten sich für international tätige, in Deutschland ansässige Unternehmen in den nächsten Monaten erhebliche Probleme bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA ergeben. Denn: In einer Presseerklärung stellt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (der sog. Düsseldorfer Kreis) fest, dass

„die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (zum Beispiel auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind“.
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EU Kommission prüft 180 Beschwerden gegen irische Datenschutzbehörde

Nach Aussage (PDF) der österreichischen Vereinigung „europe-v-facebook“ (evf) sind derzeit über 1.000 Beschwerden gegen Facebook bei der nationalen irischen Datenschutzbehörde anhängig. Es geht dabei um die Durchsetzung des Auskunftsrechts (Art. 12 der Datenschutzrichtlinie, RL 95/46/EG) gegenüber Facebook, zu den bei dem Anbieter über sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Da die durch das Unternehmen bereitgestellten Informationen nur unvollständig seien, habe sich ein Teil der Betroffenen an die irischen Datenschützer gewendet.

Standard E-Mail und fehlender Aktenzugang

Da jedoch auch die Behörde zum Großteil nur mit Standardschreiben auf die Beschwerden der Betroffenen antworte und weitere Informationen zum Verfahrensstand und eine Einsicht in die Akten verweigere, sind einige Betroffene einen Schritt weiter gegangen und haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission über die Arbeitsweise der irischen Datenschutzbehörde eingereicht. Darin wird Irland eine mangelnde Umsetzung der Datenschutzrichtlinie vorgeworfen, indem die irische Datenschutzbehörde die Auskunftsersuchen der Betroffenen nicht konsequent bearbeite und durchsetze.
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Problem Project Prism: Welche europäischen Lösungsansätze gibt es?

Nach dem Bekanntwerden des umfassenden Überwachungsprogrammes, Project Prism, des amerikanischen Geheimdienstes (einen Überblick über die Nachrichtenlage und die Entwicklungen gibt es bei Spiegel-Online und der SZ) erheben sich die politischen Stimmen in Europa. So wurde heute im Europäischen Parlament über das Thema diskutiert (Video), die für die Datenschutz-Grundverordnung zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding erhofft sich durch den Skandal einen neuen Schub für die Verhandlungen zur Reform des Datenschutzrechts.

Doch können durch verschärfte Änderungen der geplanten Grundverordnung in Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten europäischer Bürger an Unternehmen in Drittländer wirklich eine Lösung des Problems erwartet werden? Wohl nur zum Teil. Möchte man das europäische Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten wirklich verteidigen, so bliebe nur eine Alternative, die niemand ernsthaft in Erwägung ziehen kann, nämlich die völlige digitale Trennung von den USA.
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Microsoft: XBox One ist Privacy by Design

Nach der offiziellen Vorstellung der neuen Entertainment-Konsole von Microsoft, der XBox One, war der mit datenschutzrechtlichen Bedenken begründete Aufschrei in den Medien nicht zu überhören. Der verbesserten Kinect-Funktion wurde als einziger Zweck die Ausspähung des privaten Umfeldes und ein ständiges Registrieren aller möglichen persönlichen Informationen unterstellt.

In einem Blogbeitrag zu den vorläufigen datenschutzrechtlichen Fragen bei der Nutzung der Konsole, habe ich mich bereits für einen sachliche Auseinandersetzung ausgesprochen, ohne vor der Kenntnis genauerer Informationen ein Urteil zu fällen.

Microsoft klärt auf
Gestern veröffentlichte Microsoft nun weitere Informationen zur XBox und klärt erfreulich deutlich über die datenschutzrechtlichen Implikationen der Konsole auf.
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Apps und Datenschutz – Bayerische Datenschützer stellen erhebliche Mängel fest

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) erklärt in einer Pressemitteilung, dass nach einer Prüfung von 30 Apps bayerischer Anbieter „erhebliche Mängel bei der Information über den Umgang mit Daten festgestellt“ wurden. Diese Prüfaktion wurde im Rahmen des „International Internet Sweep Day“ mit Datenschutzaufsichtsbehörden aus 25 Ländern durchgeführt, um Internetseiten und Apps auf Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu prüfen.

Die Beanstandungen

Laut dem BayLDA bezog sich die Prüfung zunächst allein auf die Transparenz, Verfügbarkeit und Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen. Dass „lediglich ca. 25 % der geprüften Apps über eine App-spezifische Datenschutzerklärung verfügten, ist erschreckend“, so Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA.
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Europa gegen Google? – Die „Task-Force“ macht ernst

Die Privatsphäre-Bestimmungen von Google kommen auf den Prüfstand. Wie die französische Datenschutzbehörde (CNIL) sowie auch der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Datensicherheit in Pressemitteilungen verkündeten, werden in sechs europäischen Ländern Untersuchungen und Prüfungen der jeweiligen Datenverarbeitungspraxis auf Grundlage der bestehenden Datenschutzerklärung (für Deutschland) von Google vorgenommen. Je nach Ausgang dieser Verfahren könnten aufsichtbehördliche Maßnahmen, wie etwa Bußgelder, die Folge sein.

Was war geschehen?
Im Februar 2012 wurde die CNIL von der Art. 29 Datenschutzgruppe (dem obersten Gremium europäischer Datenschutzbehörden) darum gebeten, die Bildung und Führung einer sog. „Task-Force“ zu übernehmen, um die damals kurz bevorstehende (und dann realisierte) Neueinführung der Datenschutzbestimmungen von Google auf deren Datenschutzrechtskonformität zu untersuchen. Der Konzern aus Amerika verwendet seitdem eine einheitliche Datenschutzerklärung für seine verschiedenen Dienste.
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