Microsoft: XBox One ist Privacy by Design

Nach der offiziellen Vorstellung der neuen Entertainment-Konsole von Microsoft, der XBox One, war der mit datenschutzrechtlichen Bedenken begründete Aufschrei in den Medien nicht zu überhören. Der verbesserten Kinect-Funktion wurde als einziger Zweck die Ausspähung des privaten Umfeldes und ein ständiges Registrieren aller möglichen persönlichen Informationen unterstellt.

In einem Blogbeitrag zu den vorläufigen datenschutzrechtlichen Fragen bei der Nutzung der Konsole, habe ich mich bereits für einen sachliche Auseinandersetzung ausgesprochen, ohne vor der Kenntnis genauerer Informationen ein Urteil zu fällen.

Microsoft klärt auf
Gestern veröffentlichte Microsoft nun weitere Informationen zur XBox und klärt erfreulich deutlich über die datenschutzrechtlichen Implikationen der Konsole auf.
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Apps und Datenschutz – Bayerische Datenschützer stellen erhebliche Mängel fest

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) erklärt in einer Pressemitteilung, dass nach einer Prüfung von 30 Apps bayerischer Anbieter „erhebliche Mängel bei der Information über den Umgang mit Daten festgestellt“ wurden. Diese Prüfaktion wurde im Rahmen des „International Internet Sweep Day“ mit Datenschutzaufsichtsbehörden aus 25 Ländern durchgeführt, um Internetseiten und Apps auf Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten zu prüfen.

Die Beanstandungen

Laut dem BayLDA bezog sich die Prüfung zunächst allein auf die Transparenz, Verfügbarkeit und Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen. Dass „lediglich ca. 25 % der geprüften Apps über eine App-spezifische Datenschutzerklärung verfügten, ist erschreckend“, so Thomas Kranig, der Präsident des BayLDA.
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Europa gegen Google? – Die „Task-Force“ macht ernst

Die Privatsphäre-Bestimmungen von Google kommen auf den Prüfstand. Wie die französische Datenschutzbehörde (CNIL) sowie auch der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Datensicherheit in Pressemitteilungen verkündeten, werden in sechs europäischen Ländern Untersuchungen und Prüfungen der jeweiligen Datenverarbeitungspraxis auf Grundlage der bestehenden Datenschutzerklärung (für Deutschland) von Google vorgenommen. Je nach Ausgang dieser Verfahren könnten aufsichtbehördliche Maßnahmen, wie etwa Bußgelder, die Folge sein.

Was war geschehen?
Im Februar 2012 wurde die CNIL von der Art. 29 Datenschutzgruppe (dem obersten Gremium europäischer Datenschutzbehörden) darum gebeten, die Bildung und Führung einer sog. „Task-Force“ zu übernehmen, um die damals kurz bevorstehende (und dann realisierte) Neueinführung der Datenschutzbestimmungen von Google auf deren Datenschutzrechtskonformität zu untersuchen. Der Konzern aus Amerika verwendet seitdem eine einheitliche Datenschutzerklärung für seine verschiedenen Dienste.
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