Die CDU als rechtswidriger Datensammler? Nach den Berichten der letzten Tage in den Medien konnte man der Meinung sein, dass die Partei mit ihrer neuen Kampagne „Was mir am Herzen liegt“, sich über geltendes Datenschutzrecht hinweg setzt und die Teilnehmer zu einer „abgenötigten“ Einwilligung zwingt.
Auf der Internetseite zu der Kampagne besteht für jeden Bürger, mindestens unter Angabe von Vorname, Nachname und der E-Mail Adresse, die Möglichkeit, seine Meinung zu einem bestimmten politischen Thema an die CDU zu übermitteln. Die Einwilligung in die dort bereitgehaltene Datenschutzerklärung ist verpflichtend und beinhaltet das Einverständnis in den Erhalt von Informationsmaterial der CDU, sowohl per Post als auch per E-Mail. Es geht also auch um Werbung, wobei die CDU der Ansicht ist, dass „Informationsmaterial“ nicht mit „Werbung“ gleichzusetzen sei.
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