Neue Datenschutzerklärung – Windows verwendet E-Mail-Inhalte nicht für Werbung

Windows hat seinen Dienstleistungsvertrag (MSA) und seine Datenschutzerklärung für Windows-Dienste überarbeitet (eine Übersicht findet sich hier).

MSA
In Bezug auf Änderungen an seinem Dienstleistungsvertrag erläutert Microsoft, dass

Inhalte von E-Mails, Chats, Videoanrufen oder Voicemails nicht für gezielte Werbung

verwendet werden. Ebenso werden auch keine Dokumente, Fotos oder andere persönlichen Dateien der Kunden für gezielte Werbung genutzt.

Zudem hat Microsoft Verhaltensregeln in den Dienstleistungsvertrag aufgenommen (Ziff. 1.2) und aktualisiert (siehe auch Ziff. 3.5). Diese leicht verständlichen Richtlinien sollen für Nutzer festlegen, welche Verhaltensweisen etwa Maßnahmen am Microsoft-Konto zur Folge haben können, wenn sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen. Hierbei geht es z. B. um pornographische Inhalte, die Verletzung der Privatsphäre anderer Nutzer oder auch der Einsatz von Schadsoftware.

Das vollständig überarbeitete MSA findet man hier.

Datenschutzerklärung
Zu den Änderungen an der Datenschutzerklärung führt das Unternehmen aus, dass jeweils eigene Datenschutzerklärungen für das Microsoft-Konto, Outlook.com, OneDrive und Familiy Safety erstellt wurden.

Die neue Datenschutzerklärung der Windows-Dienste ist dabei recht übersichtlich aufgemacht. Der Nutzer erhält zu den wichtigen Themen Vorabinformationen und kann, bei Wunsch, jeweils über einen Klick weitere Details zu den einzelnen Diensten nachlesen. Dies dürfte sich durchaus positiv auf die Akzeptanz des bei Verbrauchern oft ungeliebten „Kleingedruckten“ auswirken. Denn die Datenschutzerklärung verläuft damit nicht mehr einfach monoton über mehrere Seiten hinweg, sondern stellt sich in ihrer Grundform als kompakte Informationsbasis dar. Zudem erhält jedes Produkt von Microsoft eine eigene Datenschutzerklärung, womit die jeweiligen Informationen für Nutzer leichter auffindbar sein sollen. Dieser Ansatz unterscheidet sich damit etwa von demjenigen von Google, welches eine gemeinsame Datenschutzerklärung für all seine Dienste verwendet.

Die neuen Bestimmungen treten am 31. Juli 2014 in Kraft.

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