Gutachten für britisches Parlament: Tätigkeit des Geheimdienstes teilweise illegal

In einem Gutachten für den Vorsitzenden der Parlamentariergruppe des britischen Parlaments zu Drohnen (All Party Parliamentary Group on Drones) untersuchen zwei englische Rechtsanwälte die Rechtmäßigkeit des Abfangens, Verwendens und der Übertragung von Geheimdienstdaten durch die britische Regierung. Den Bericht gibt es hier (PDF).

Untersuchte Szenarien
Die Autoren untersuchen in dem Bericht die Tätigkeit des britischen Geheimdienstes, insbesondere des Nachrichtendienstes GCHQ, im Zusammenhang mit fünf Szenarien:

  1. Der GCHQ greift massenhaft Daten ab, die zwischen zwei in England ansässigen Personen verschickt, jedoch durch Kabel übertragen werden, die zwischen England und Amerika verlaufen. Die Daten stammen aus der Nutzung des Internets, des Telefons und von E-Mails.
  2. Der GCHQ hat diese Daten gespeichert und zu einer sog. Lebensmuster-Analyse freigegeben, wobei dies sowohl für bekannte Terroristen/Straftäter als auch unverdächtige Personen erfolgte.
  3. Der GCHQ hat der amerikanischen NSA Zugang zu diesen Daten gegeben und ihre Speicherung gestattet.
  4. Die NSA teilt diese Daten mit der CIA, wodurch sie zur Festlegung von Zielen bei Drohnenangriffen genutzt werden können.
  5. Amerikanische Militärstreitkräfte operieren von einem britischen Militärstützpunkt, unter dem NATO Truppenstatut. Dieser Stützpunkt wird als Kommunikationsknotenpunkt zur Datenübermittlung, sowohl aus, als auch in die USA benutzt. Ein Teil der Daten, welche in die USA übertragen werden, wurden unter Verstoß gegen internationales Recht erlangt. Einige Daten, welche aus den USA über den britischen Stützpunkt übermittelt werden, enthalten Informationen und Anweisungen, um Drohnenangriffe zu unterstützen.

Im Prinzip stellen diese Szenarien eine aufeinander aufbauende Kette dar. Die Autoren machen deutlich, dass sobald ein Glied der Kette wegen Verstoßes gegen geltendes Recht wegfällt, alle weiteren Schritte ebenfalls unrechtmäßig sind.
Ich möchte den 33-Seiten starken Bericht hier nicht in aller Einzelheit besprechen. Allein die wesentlichen Ergebnisse seien genannt.

Ergebnisse

  • Nach dem geltenden englischen Recht, insbesondere dem für elektronische Spionagetätigkeiten relevanten „Regulation of Investigatory Powers Act 2000“ (RIPA), ist der GCHQ nicht befugt massenhaft inländische Inhaltsdaten abzufangen. Also den Inhalt von E-Mails oder Telefonaten zwischen zwei Personen die sich innerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten. Der GCHQ ist jedoch berechtigt massenhaft ausländische Inhaltsdaten abzufangen, also den Inhalt der Kommunikation zwischen dem Vereinigten Königreich und einem anderen Land. Der GCHQ ist auch berechtigt massenhaft Kommunikationsdaten (auch als Metadaten bekannt) abzufangen. Das massenhafte Abfangen dieser Daten, auch wenn es nach dem RIPA rechtmäßig erfolgen mag, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens britischer Bürger dar.
  • Unter dem derzeit geltenden gesetzlichen Rahmen ist der GCHQ berechtigt die massenhaft gesammelten Daten einer Lebensmuster-Analyse. Die Autoren erachten den derzeitigen gesetzlichen Rahmen in Bezug auf die Speicherung, Verwendung und Löschung von Kommunikationsdaten für unverhältnismäßig, so dass er sich wahrscheinlich als rechtswidrig erweist. Die gesetzlichen Vorgaben des RIPA in Bezug auf ausländische Inhaltsdaten sind nach ihrer Ansicht wahrscheinlich ebenfalls rechtswidrig.
  • Nach dem RIPA ist der GCHQ berechtigt, massenhaft gesammelte Daten an die NSA zu übermitteln, wenn der jeweilige Minister davon überzeugt ist, dass die Mechanismen zur Speicherung und Löschung dieser Daten in dem Empfangsstaat angemessen sind. Diese Übertragung abgefangener Daten stellt einen erneuten Eingriff in das Grundecht der Betroffenen aus Art. 8 EMRK dar. Nach Ansicht der Autoren bieten die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben keinen ausreichenden Schutz für die jeweils Betroffenen. Die britische Regierung könnte diese Situation zumindest dadurch verbessern, dass sie eine Absichtserklärung oder andere bilaterale Vereinbarungen in Bezug auf Datenübermittlungen abschließt und veröffentlicht. Dort müsste festgelegt werden, wie Daten zu speichern sind, wann sie gelöscht werden müssen und zu welchen Zwecken diese Daten nach britischem recht verwendet werden dürfen.
  • Wenn die britische Regierung davon Kenntnis hat, dass sie Daten übermittelt, welche für Drohnenangriffe gegen Nichtkombattanten eingesetzt werden könnten, dann ist diese Datenübermittlung wahrscheinlich rechtswidrig. Eine einzelne Person, die an einer solchen Übermittlung beteiligt ist, macht sich wahrscheinlich der Beihilfe zum Mord strafbar. Eine Vielzahl verschiedener Gründe spricht dafür, dass die Regierung dazu verpflichtet ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, diese Möglichkeit zu untersuchen. Jedoch scheint es derzeit so, dass die gesetzlichen Vorgaben die britische Regierung nicht dazu verpflichten, es zu verhindern oder zu prüfen, ob ihre Agenten auf diese Weise zu Gehilfen von Straftaten werden. Wenn dem so sei, dann sehen die Autoren dieses Ergebnis als Gegensatz zu den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung und guter Regierungsführung.
  • Die britische Regierung ist befugt gegen amerikanische Soldaten Strafen zu verhängen, die von NATO-Stützpunkten auf britischem Gebiet aus operieren. Wenn Daten, die unter Verstoß gegen britische Gesetze erlangt oder genutzt wurden, über eine britische NATO Basis übermittelt werden, dann kann die britische Regierung jeden amerikanischen Militärangehörigen strafrechtlich verfolgen, der an dieser Übermittlung beteiligt ist. Für die Autoren hat es den Anschein, dass die britische Regierung selbst nicht immer genau Kenntnis davon hat, was auf Militärstützpunkten geschieht, dir von NATO Truppen kontrolliert werden. Daher stellt sich diese strafrechtliche Verfolgungsmöglichkeit in der Praxis möglicherweise nur als theoretisch dar.

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