Insgesamt 36 internationale Datenschutzbeauftragte und Datenschutzgremien (darunter die europäische Art. 29 Datenschutzgruppe und die kanadische Datenschutzbeauftragte) haben dem Vorstandsvorsitzenden von Google, Larry Page, einen Brief mit verschiedenen Fragen zu der bald erscheinenden Datenbrille von Google übersendet.
Risiken für den Datenschutz
Die Unterzeichner weisen auf verschiedene, in der Vergangenheit aufgeworfene Fragen in den Medien in Bezug auf die Brille hin. So sprechen sie die Angst vor einer dauernden Überwachung durch Brillenträger ebenso an, wie die Frage nach den Umständen der Datenerhebung und –verwendung über die Brille durch Google selbst. Auch weisen sie darauf hin, dass immer wieder betont wurde, dass die Datenschützer sich für eine Kontaktaufnahme durch die Unternehmen aussprechen, bevor neue Produkte und Technologien auf den Markt kommen, um so den Schutz der Daten und der Privatsphäre bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigen zu können.
Man zeigt Verständnis dafür, dass auch andere Unternehmen derartige „wearable gadgets“ entwickeln. Da jedoch Google hier eine führende Rolle inne habe und wohl als erstes Unternehmen sein Produkt in der „freien Wildbahn“ testen und damit auch als erstes die ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkte derartiger Entwicklungen zu spüren bekomme werde, möchte man Google nun direkte Fragen stellen. Denn bisher sei der Konzern auf keine unterzeichnende staatliche Stelle von sich aus zugekommen.
Die Fragen der Datenschützer
Unter anderem möchten sie von Larry Page wissen,
- Welche Sicherheitsvorkehrungen von Google und App-Entwicklern eingesetzt werden?
- Welche Arten von Informationen Google über Glass erhebt und verarbeitet und wie diese an Dritte weitergegeben werden?
- Auch wenn Google derzeit die Gesichtserkennungsfunktion nicht erlaubt, ob sich dies in Zukunft ändert wird?
- Ob Google sich auch mit den ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines solchen Gerätes auseinandersetzt?
- Ob Google bereits Risikoprüfungen in Bezug auf den Datenschutz durchgeführt hat und wenn ja, ob man bereit wäre, die Ergebnisse mit den Datenschützern zu teilen?
Dieses Vorgehen (in einem offenen Brief) erinnert an die Korrespondenz der französischen Datenschutzbehörde mit Google (im Auftrag der Art. 29 Datenschutzgruppe) in Bezug auf die Umstellung und Vereinheitlichung der Datenschutzrichtlinien für all seine Angebote. Diesbezüglich gaben sich die europäischen Datenschützer nicht mit den Antworten des Unternehmens zufrieden und prüfen derzeit ein rechtliches Vorgehen (hierzu mein Beitrag).
Google Glass und der Datenschutz
Die Fragen der Datenschützer scheinen zumindest nicht per se unberechtigt zu sein. Auch wenn Google selbst, etwa in Bezug auf das Verbot der Gesichtserkennung, hier in letzter Zeit bereits versucht hat, die datenschutzrechtlichen Wogen zu glätten, so wirft diese Art von neuer Technologie dennoch viele Fragen für das geltende Recht auf (Thomas Schwenke hat sich hiermit in seinem Blog ausführlich befasst; hierzu auch mein Beitrag), die auf diese Art und Weise einfach neu und ungewohnt sind. Dies muss nicht immer bedeuten, dass sie stets negativ und rechtsverletzend wirken. Richtig ist auch, dass die Datenschützer ihr Augenmerk nicht nur auf Google selbst, sondern auch auf dessen Beziehung und Vorgaben für App-Anbieter richten. Denn auch die bereits veröffentlichte MyGlass App zeigt, dass sich diesbezüglich ein Blick in die Datenschutzbestimmungen und Berechtigungen lohnt (mein Beitrag dazu).
Ausblick
Es wird interessant sein zu sehen, wie Google auf die Forderungen und Fragen der Datenschützer reagiert. Im Interesse des Unternehmens kann nur zu einer weiten Zusammenarbeit geraten werden. Dies hätte sowohl den positiven Effekt, dass sich Folgefragen oder sogar Untersuchungen (wie im Fall der europäischen Datenschutzbestimmungen) vermeiden ließen, als auch eine proaktiv positive Darstellung in Bezug auf den Datenschutz gegenüber den zukünftigen Kunden aufbauen ließe.