Das Handwerk stellt für die deutsche Wirtschaft einen wesentlichen Baustein dar. Auch in diesem Wirtschaftszweig spielt das Thema „Digitalisierung“ eine immer wichtigere Rolle. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Vertreter der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften haben in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Erklärung zur Zukunft der Handwerkspolitik (PDF) unterzeichnet. Natürlich fällt auch das Schlagwort „Handwerk 4.0“.
Teil dieser Absichtserklärung ist unter anderem, das Ziel, in die öffentliche Infrastruktur zu investieren. Unabdingbare Voraussetzung, so die Erklärung, um die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, ist gerade für kleine und mittlere Betriebe in ländlichen Regionen ein schneller Internetzugang.
Auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit möchten die Unterzeichner die fortschreitende Digitalisierung des Handwerks unterstützen und gestalten.
Ein sicherer Datentransfer ist für die Wirtschaft unverzichtbar.
Geschäftsinformationen oder auch Datenbanken mit Kundendaten sind für viele Betriebe ein essentieller Teil ihrer Wertschöpfungskette. Diese Informationen gilt es daher zu schützen. Doch ist die Sensibilität für Fragen des sicheren Datentransfers und der Datenspeicherung insbesondere bei kleineren Handwerksbetrieben noch nicht ausreichend adressiert. Daher möchten sich die Unterzeichner der Erklärung dafür einsetzen, dass insbesondere kleine Unternehmen die möglichen Risiken beim Datentransfer erkennen können.
Ein weiteres Schlagwort der Erklärung ist die „digitale Souveränität“. Was genau damit gemeint ist, bleibt jedoch unklar: die alleinige Zugriffsbefugnis auf Daten? Ein gesetzliches Verbot, Daten aus deutschen Betrieben auf Servern im Ausland zu speichern?
Das BMWi möchte sich in jedem Fall in Zukunft für europaweit möglichst einheitliche Regelungen zu „Datensouveränität“ (evtl. ist damit auch das Thema „Eigentum an Daten“ angesprochen) und Datenschutz engagieren. Mit Blick auf den Datenschutz lässt sich freilich konstatieren, dass der Raum für den beabsichtigten Einsatz nur noch gering ist. Die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind im vollen Gange. Geplant ist eine Verständigung auf die europaweit einheitlichen Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bis Ende 2015. Von gesetzlichen Änderungen unter der DS-GVO wäre natürlich auch das deutsche Handwerk betroffen. Zumindest aber die in der Erklärung beabsichtige Vereinheitlichung im Bereich des Datenschutzrecht wird mit der DS-GVO (als EU-Verordnung) zumindest Großteils eintreten.