Wann ist das Design eines Cookie-Banners unzulässig? CNIL gibt Hinweise und versendet Warnungen

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) informiert auf ihrer Webseite, dass sie mehrere Webseitenbetreiber wegen unzulässiger Gestaltung von Cookie-Bannern angeschrieben hat. Die betroffenen Stellen haben einen Monat Zeit, ihre Banner anzupassen.

Aus Sicht der CNIL sind folgende Gestaltungen von Bannern als Verstoß gegen die Vorgaben des französischen Gesetzes zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO zu werten:

  • Die Ablehnungsoption wird in Form eines anklickbaren Links dargestellt, dessen Wahl der Farbe, der Schriftgröße und des Schriftstils die Einwilligungs-Option gegenüber der Ablehnungs-Option unverhältnismäßig stark hervorhebt;
  • Die Ablehnungs-Option ist so in die Texte eingebettet, dass sie nicht ohne weiteres erkennbar ist;
  • die Ablehnungs-Option ist neben anderen Absätzen platziert, ohne dass ein ausreichender Abstand vorhanden ist, um sie visuell von allen anderen Informationen zu unterscheiden;
  • die Option „Akzeptieren“ wird im Banner mehrfach dargestellt, während die Option „Ablehnen“ nur einmal und in nicht expliziter Form („Ich lehne nicht wesentliche Zwecke ab“) dargestellt wird.

Zwar geht die CNIL (wie auch schon die EDSA Cookie Banner Taskforce) davon aus, dass das Gesetz keine bestimmte Art der Darstellung von Auswahlmöglichkeiten auf dem Cookie-Banner vorschreibt. Andererseits müssen die betroffenen Stellen aber darauf achten, dass sie ein Design wählen, das die betroffene Person nicht in die Irre führt, wenn die Einwilligung gültig sein soll.

Daher sollen die Informationen, die auf dem Cookie-Banner angezeigt werden, klar und vollständig sein und den Zweck der eventuell verwendeten Cookies sowie die Möglichkeiten zu ihrer Ablehnung angeben.

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