Auf ihrer Sitzung am 30.11.hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz bekanntlich auch mit dem Thema der Zentralisierung der deutschen Datenschutzaufsicht befasst. Ein Beschluss auf die Frage, ob eine solche Zentralisierung umgesetzt werden sollte, wurde jedoch nicht gefasst. Jedoch regen die Wirtschaftsminister eine nähere Untersuchung der aktuellen Regelungen und Prüfung auf Verbesserungen an (Beschluss vom 30.11.2020, Punkt 8.3., pdf).
Die Wirtschaftsminister stellen heraus, dass sie die Notwendigkeit einer einheitlichen und verbindlichen Auslegung von datenschutzrechtlichen Anforderungen und Vollzugspraxis erkennen. Ich denke, dass diese Feststellung sowohl von Gegnern und Befürwortern einer Zentralisierung geteilt wird. Die Frage wird am Ende sein, wie man zu diesem Ziel gelangt? Über eine Zentralisierung bei einer Behörde oder zB über eine klarere Verrechtlichung der Zusammenarbeit der deutschen Behörden untereinander (etwa in der DSK).
Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung,
„gemeinsam mit den Ländern und den Datenschutzaufsichtsbehörden die bestehenden Regelungen in §§ 17ff. BDSG auf praktische Durchführbarkeit, sowie die für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsicht erforderlichen Gesetzesänderungen zu prüfen und der Wirtschaftsministerkonferenz hierüber zu berichten“.
Für mich liest sich dieser Beschluss nicht so sehr pro Zentralisierung, sondern eher offen für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um die einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland zu ermöglichen.
Zudem bittet die Wirtschaftsministerkonferenz um Beratung mit der Innenministerkonferenz und auch der Datenschutzkonferenz
„über eine Stärkung der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts im Markt“.
Auch dieser Teil des Beschlusses spricht eher gegen eine Zentralisierung bei einer einzigen Behörde. Zumindest scheint diese aktuell nicht die bevorzugte Lösung zu sein. Der Beschluss spricht schließlich ausdrücklich von einer „Stärkung der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden“. Einer solchen Stärkung bedürfte es bei der Zusammenlegung zu einer einzigen Aufsichtsbehörde jedoch nicht.
Man wird nun abwarten müssen, ob und wann die Bundesregierung der Bitte der Wirtschaftsministerkonferenz nachkommt und ggfs. sogar Vorschläge für eine einheitliche und verbindliche Auslegung des Datenschutzrecht und der Vollzugspraxis macht.