Die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) hat in der letzten Woche mitgeteilt (Englisch), dass ein Prüfverfahren von Anbietern von SmartTV-Geräten mit einer Anpassung der Datenverarbeitung durch die Anbieter beendet wurde.
Im Juni 2016 veröffentlichte die Behörde einen Abschlussbericht (Englisch, pdf) zu ihrer Prüfung der Datenschutzkonformität des SmartTV-Angebotes. In dem Bericht noch aufgezeigte Mängel wurden von dem Anbieter nun ausgebessert. Die beanstandeten datenschutzrechtlichen Unzulänglichkeiten lesen sich wie die „Klassiker“ der möglichen Fehler.
Unter anderem bemängelte die Aufsichtsbehörde, dass zu Beginn des Prüfverfahrens in der Datenschutzerklärung des Anbieters überhaupt keine Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten erteilt wurden. Es fehlten auch Informationen zur Identität der verantwortlichen Stelle (vorliegend wurden zwei gemeinsam verantwortliche Stelle tätig) und den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Zwar gesteht die Aufsichtsbehörde zu, dass die Anbieter personenbezogene Daten zum Betrieb des Systems, zur Erbringung von Diensten über den SmartTV und auch zur Durchführung des jeweiligen Vertrages (z. B. Video on Demand) mit dem Kunden ohne dessen Einwilligung verarbeiten dürfen. Jedoch beanstandete die Behörde in ihrem Bericht, dass die Verarbeitung dennoch unzulässig war, weil die Anbieter hierüber nicht ausreichend informiert hatten.
Der Datenschutz bei SmartTV-Geräten ist auch in Deutschland ein Thema. So hat die Verbraucherzentrale NRW den Hersteller Samsung vor dem Landgericht Frankfurt am Main verklagt (Az. 2-03 O 364/15) und zum Teil Recht bekommen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat bereits im Jahr 2015 eine umfassendere datenschutzrechtliche Prüfung von SmartTV-Geräten vorgenommen (zur Pressemitteilung, pdf).