Am 25. Februar 2016 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Begründung (pdf) zu der Petition 58055 – „Internet – Generelles Verbot von Tracking im Internet“ vom 19.03.2015 beschlossen.
Mit der Petition wird ein generelles „Tracking“-Verbot gefordert, unter anderem mit der Begründung, dass „Tracking“ im Zeitalter von Big Data ein unregierbares Risiko für jeden Verbraucher darstelle und im Internet in der Regel ohne die Kenntnis der Verbraucher jeder Aufruf einer Website an Drittunternehmen übertragen werde.
Der Petitionsausschuss hat auch die Bundesregierung zur Stellungnahme zu der Petition aufgefordert, die in die Begründung des Ausschusses mit eingeflossen ist.
Dem Grunde nach scheint der Ausschuss die Bedenken des Petenten zu teilen. So stellt er fest,
dass Unternehmen im Internet mit Hilfe von Cookies und anderen Verfolgungstechniken in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen.
Jedoch versucht der Ausschuss, auch unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Bundesregierung, eine vermittelnde und praxisorientierte Position einzunehmen.
Denn Cookies können etwa auch bestimmten Funktionalitäten (z. B. dem Anzeigen von Produkten im „Warenkorb“) sowie der Benutzerfreundlichkeit dienen. Weiter führt der Ausschuss aus, dass sich Verbraucher derzeit nur ansatzweise gegen „Tracking“ mit restriktiven Einstellungen des verwendeten Browsers zum Datenschutz und der Installation von einschlägigen Add-ons schützen können.
Der Petitionsausschuss stellt nachfolgend fest,
dass ein generelles Verbot von „Tracking“ auf unterschiedlichen Ebenen nach Einschätzung der Bundesregierung nur mit sehr hohem Aufwand umsetzbar wäre.
Gerade die praktische Durchsetzung eines solchen Verbotes wäre nur schwer vorstellbar, da etwa Hersteller entsprechender Browser oft nicht in Deutschland oder der EU ansässig sind.
Für den Ausschuss ist es daher umso wichtiger, dass eine umfassende und verständliche Information der Internet-Nutzer über die eingesetzten Techniken und ihre Folgen erfolgt, insbesondere welche Daten von wem erhoben und an wen diese übertragen werden.