Am 27. März 2015 wird der Bundesrat erneut tagen. Auf der Tagesordnung wird auch die Stellungnahme des Bundesrates zum Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bundesregierung (BT-Drs. 18/3840, PDF) stehen.
Der im Bundesrat für die Beratung zu dem Jahreswirtschaftsbericht 2015 federführend verantwortliche Wirtschaftsausschuss möchte dem Bundesrat empfehlen, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen um die Datenschutz-Grundverordnung im Rat der Europäischen Union verstärkt für die Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer in einer digitalisierten Arbeitswelt einzusetzen. Dies geht aus der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (BR-Drs. 31/1/15, PDF) vom 13. März 2015 hervor.
Danach empfiehlt der Ausschuss dem Bundesrat festzustellen, dass
mit einer stärkeren Digitalisierung das Potenzial für neue Arbeitsplätze in Industrie, Dienstleistung und Handel besteht.
Gleichzeitig weist die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses jedoch auch auf Risiken einer verstärkten Digitalisierung des Arbeitsmarktes hin. Nach Ansicht der Verfasser der Empfehlung bestehen diese vor allem in einer Schwächung der betrieblichen Mitbestimmung und in einem Missbrauch von Beschäftigtendaten, der verhindert werden müsse.
Nach der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses soll der Bundesrat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darum bitten,
sich darüber hinaus im Europäischen Rat für die Berücksichtigung der Belange im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich einer Datenschutz-Grundverordnung und der Gestaltung des Digitalen Binnenmarktes einzusetzen.