„RFID“, das bedeutet „Radiofrequenz-Identifikation“ und unter RFID-Technologie versteht man Verfahren zur kontaktlosen Identifizierung von Objekten oder Personen per Funk. Bekannte Beispiele dürften etwa RFID-Chips in Büchern sein, die in Bibliotheken ausgeliehen werden oder auch in Ausweisen. Das System besteht aus zwei Komponenten: Einem elektronischen Mikrochip mit Antenne, auf dem Daten gespeichert werden können, und einem Lesegerät, das die gespeicherten Daten erfasst, auslesen und z. B. für eine weitere Nutzung in eine Datenbank übertragen kann.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag (Nr. 22315) aus dem Januar 2012, wurde vor dem Hintergrund von dem Einsatz von RFID-Chips in Kleidungsstücken gefordert, dass diese Chips „unverzüglich, kostenlos und ohne Aufforderung des Käufers von Gegenständen vom Verkäufer entfernt werden müssen“. Denn oft werden diese Chips in der Kleidung belassen und können daher grundsätzlich durch Lesegeräte in anderen Geschäften ausgelesen werden, woraus sich die Gefahr ergebe, dass „unbefugte Dritte an diese gefunkten Informationen gelangen und u.U. zum Nachteil des Besitzers der Ware nützen“ können. Daher müsse der Bundestag tätig werden und die Gesetze anpassen. Das erforderliche Quorum erreichte die Petition nicht.
Interessant ist die Antwort des Petitionsausschusses (PDF) des Deutschen Bundestages vom 20.02.2014 dennoch. In seiner Begründung stellt der Ausschuss fest:
Ebenso wie der Bundesrat setzt sich auch der Petitionsausschuss dafür ein, die Verbraucherinformation beim Einsatz der RFID-Technik zu verstärken und ein Datenschutzkonzept zu erstellen.
Die Bundesregierung wurde im Zusammenhang mit der Petition auch um eine Stellungnahme gebeten. Sie stimmt der Forderung nach einer generellen Deaktivierung der RFID-Chips auf der Ebene der Verbraucher (am sog. „Point of Sale“) grundsätzlich zu. Jedoch verweist sie auch auf zu beachtende branchenspezifische Prozesse nach dem Verkaufsvorgang, wie z.B. Garantieleistungen, die hier zu berücksichtigen sind. Außerdem verweist die Bundesregierung auf einen „Bericht der Bundesregierung zu den Aktivitäten, Planungen und zu einem möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der RFID-Technologie“ (PDF) aus dem Jahre 2008. Hierin spricht sich die Bundesregierung für den Vorrang einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft hinsichtlich des Datenschutzes bei RFID-Anwendungen aus. Sollte es jedoch in absehbarer Zeit keine effektive Selbstverpflichtung durch die Wirtschaft geben, dann erwäge die Bundesregierung die Prüfung einer gesetzlichen Regelung. Zudem sei nach dem Bericht der gesetzgeberische Handlungsbedarf dann erneut zu prüfen, wenn sich die Anwendungsstrukturen im Endkundenbereich konkretisieren.
Der Petitionsausschuss (als auch der Bundesrat) sehen angesichts der zunehmenden Verbreitung von RFID sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich (z. B. Reisepass) die in dem Bericht aufgestellten Voraussetzungen für gesetzliche Regelungen inzwischen als erfüllt an. Der Ausschuss hält
die derzeit geltende Rechtslage für nicht angemessen.
Daher plädiert der Ausschuss für den Fall des Scheiterns einer Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft für eine gesetzliche Regelung. In dieser sollte u. a. normiert werden, dass RFID-Chips im Regelfall bei der Übergabe von Waren an Verbraucher kostenlos und automatisch deaktiviert werden müssen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher die Petition dem Bundesministerium der Inneren und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Erwägung zu überweisen. Auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages sollen von der Petition Kenntnis erhalten.
Ob es letztendlich zu einem Gesetzesvorschlag kommen wird, bleibt freilich abzuwarten. Das Thema Datenschutz und RFID ist nicht unbedingt neu. Bereits 2005 hat sich die Art. 29 Datenschutzgruppe auf europäischer Ebene hiermit befasst (Arbeitspapier WP 105, PDF). Zudem wurde durch die Art. 29 Datenschutzgruppe (Stellungnahme WP 180, PDF) und danach durch die Europäische Kommission (Rahmen für Datenschutzfolgenabschätzungen für RFID-Anwendungen, englisch, PDF) ein durch Wirtschaftsvertreter vorgelegter und mit den Datenschützern verhandelter Rahmen zur Datenschutzfolgenabschätzung bei dem Einsatz von RFID-Anwendungen positiv bewertet und angenommen. Spezielle gesetzliche Vorgaben existieren derzeit jedoch nicht. In dem oben erwähnten Bericht der damaligen Bundesregierung, wurde die Schaffung von bereichsspezifischen Regelungen noch abgelehnt, da
differenzierte und zumindest mittelfristig sinnvolle Lösungen schwierig sind, so lange noch keine hinreichend verfestigte Anwendungsstruktur oder zumindest eine hinreichend sichere Zukunftsprognose über die Entwicklung einer Technologie vorliegt.
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