Ab dem 1. Oktober 2015 sollen alle neuen Fahrzeugtypen in Europa mit einem bordeigenen eCall-System ausgerüstet sein. Die Anforderungen für dieses Notrufsystem, welches im Falle eines Unfalls automatisch die wichtigsten Daten wie etwa Standort, Fahrzeugtyp oder Benzinart an die Notrufstelle übermittelt, sollen in der „Verordnung über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge“ (COM(2013) 316) festgelegt werden. Die Idee hinter der Einführung des Systems, nämlich noch schneller und effizienter am Unfallort sein und helfen zu können, wird mehrheitlich begrüßt. Kritik erhob sich in der Vergangenheit jedoch in Bezug auf die möglichen datenschutzrechtlichen Gefahren beim Einsatz der Systeme, da diese zumindest theoretisch eine dauernde Aufzeichnung des Standortes des Fahrzeuges ermöglichen könnten oder etwa die erhobenen Daten später für andere Zwecke nutzbar seien.
Der LIBE-Ausschuss des europäischen Parlaments hat nun letzte Woche seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Verordnung abgegeben.
Das Ziel der Stellungnahme wird in der Begründung klar umschrieben: „Mit dieser Stellungnahme soll dafür gesorgt werden, dass mit dem Rechtsinstrument, das am Ende des Verfahrens erlassen werden wird, die vollständige Einhaltung der Datenschutzgrundsätze der Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sichergestellt ist„. Dem zuständigen Verfasser, Axel Voss, ist es wichtig, dass in Bezug auf die Datenverarbeitung eine Unterscheidung zwischen staatlichen 112-eCall-Systemen und zusätzlich möglichen, privaten eCall-Systemen vorgenommen wird. Für diese privaten Systeme, die eventuell weitere Zusatzfunktionen bieten, müssen andere Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes gelten. Insbesondere sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten dort davon abhängig gemacht werden, dass die betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung erteilt haben oder ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Diese Vorgaben finden sich dann auch in den einzelnen Änderungsanträgen zu der Verordnung. So soll etwa in Erwägungsgrund 6 klargestellt werden, dass Positionsdaten des Fahrzeugs gerade nur im Notfall erhoben werden dürfen. Im Normalbetrieb sollen die mit einem bordeigenen eCall-System ausgestatten Fahrzeuge nicht verfolgbar sein (Änderungsantrag 5). Fahrzeughersteller sollen bei der Erfüllung ihrer Pflichten darauf achten, technischen Datenschutz (Privacy by Design) in die bordeigenen Systeme zu integrieren (Änderungsantrag 8). Zudem soll der „für die Verarbeitung Verantwortliche“ als Begriff in die Verordnung eingeführt werden (Änderungsantrag 9), wobei die Definition aus der geltenden Datenschutz-Richtlinie (95/46/EG) übernommen wird. Weitere Änderungen, wie etwa die Voraussetzung einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen, wenn sonstige zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines privaten eCall-Dienstes verarbeitet werden, beziehen sich zudem auf Artikel 6 der vorgeschlagenen Verordnung, der die „Privatsphäre und den Datenschutz“ regelt. Zudem soll für das bordeigene System klar festgelegt werden, welche Datenarten erhoben und übermittelt werden dürfen: Der „Mindestdatensatz darf maximal die Informationen enthalten,…nämlich manuelle oder automatische Aktivierung, Fahrzeugtyp, Fahrzeugenergiespeicherart, Zeitstempel, Fahrzeugposition, Fahrtrichtung, minimale Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte. Vom bordeigenen eCall-System dürfen keine weiteren Daten abgesetzt werden“ (Hervorhebung durch mich).
Zuletzt soll nach der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses auch eine Änderung aufgenommen werden, wonach in den Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus Artikel 6 festgelegt sein müssen (Änderungsantrag 17).
Toll. Wenn die Telefonieprovider zur TK-VDS verpflichtet werden, kann der KFZ-Hersteller doch garnicht verhindern, dass Ortsdaten übermittelt und gespeichert werden, es sei denn das Telefon bucht sich erst im Falle des Unfalls ein. Oder wie oder was?
Danke für den Kommentar. Es geht bei eCall nicht um die Standortdaten des Telefons, sondern eigener Geräte in den KFZ, die dort eingebaut werden.
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