Seit gestern sind die neuen Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien von Facebook auch in deutscher Sprache verfügbar.
Nach der ersten Veröffentlichung der geplanten Änderungen im August (hierzu mein Beitrag) regte sich sowohl in Deutschland als auch international starke Kritik seitens der Nutzer und Verbraucherschützer.
Diese Kritik hat sich Facebook nach den Worten von Eric Egan, ihres Zeichens Leiterin der Datenschutzabteilung des Unternehmens, in einem Beitrag auf der Facebook Governance Seite zu Herzen genommen und die ersten Vorschläge nun noch einmal überarbeitet.
Nach einem ersten kurzen Blick fallen zwei interessante Details auf:
1. Facebook erläutert in den Datenverwendungsrichtlinien wie die automatische Gesichtserkennung funktioniert, wie man diese einsetzt und welche Daten hierfür verwendet werden. Dies ist etwas überraschend, da Facebook sich eigentlich mit der Hamburger Datenschutzbehörde darauf geeinigt hatte, die automatische Gesichtserkennung nicht ohne vorherige Einwilligung der betreffenden deutschen Nutzer einzusetzen. Nun bedeutet die Erläuterung der Funktion in den Datenverwendungsrichtlinien freilich noch nicht, dass dieses Feature tatsächlich auch zum Einsatz kommt. Dennoch verwundern die Hinweise hierauf zumindest ein wenig und könnten den Eindruck vermitteln, als ob der Anbieter sich hier alle Optionen offen halten möchte.
2. In den neuen Datenverwendungsrichtlinien (dort in einem komplett neuen und umfangreichen Abschnitt) und auch den Nutzungsbedingungen (dort unter Ziffer 10.1) erläutert Facebook nun konkreter, wie Daten der Nutzer für Werbung verwendet werden. Unter Ziffer 10.1 heißt es auch:
Du erteilst uns deine Erlaubnis zur Nutzung deines Namens, Profilbilds, deiner Inhalte und Informationen im Zusammenhang mit kommerziellen, gesponserten oder verwandten Inhalten (z. B. eine Marke, die dir gefällt), die von uns zur Verfügung gestellt oder aufgewertet werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass du einem Unternehmen bzw. einer sonstigen Organisation die Erlaubnis erteilst, uns dafür zu bezahlen, deinen Namen und/oder dein Profilbild zusammen mit deinen Inhalten oder Informationen ohne irgendeine Entlohnung für dich zu veröffentlichen.
Der zweite Satz irritiert etwas, da man hier nach dem Wortlaut unbekannten Dritten die Erlaubnis erteilen soll, Facebook für die Bereitstellung der Nutzerinformationen an diesen Dritten (damit er entsprechend Werbung platzieren kann) zu bezahlen. Wahrscheinlich handelt es sich dabei aber eher um eine krumme Übersetzung und die Einwilligung soll allein in die Veröffentlichung der Nutzerinformationen (wie etwa Profilbild und Nutzername) gelten.
Diese Ziffer 10.1 gilt so aber gerade nicht für deutsche Nutzer, für die über Ziffer 17.3 eine gekürzte und nicht so umfangreiche „Einwilligung“ in die Verwendung ihrer Informationen im Rahmen von Werbung vorgehalten wird, welche von den Privatsphäreeinstellungen des Nutzers in seinem Profil abhängig ist.
Es bleibt abzuwarten wie diese und weitere, hier nicht angesprochene Änderungen in der Öffentlichkeit aufgenommen werden.