Im Juni 2013 erhielt die Australian Law Reform Commission (ALRC; eine Bundesbehörde, die Rechtsfragen des Justizministers beantwortet und Vorschläge für Modernisierungen des geltenden Rechts unterbreitet) den Auftrag, eine Untersuchung durchzuführen, inwieweit das australische Recht dahingehend angepasst werden kann, um schwere Eingriffe in die Privatsphäre zu verhindern und zu entschädigen.
Hierzu hat die ALRC nun ein erstes Themenpapier mit dem Titel „Serious Invasions of Privacy in the Digital Era“ veröffentlicht. Definiert sind darin zum einen 28 konkrete Fragen zu bestimmten Bereichen des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter und wie das geltende Recht hierauf reagieren kann. Zudem hat die ALRC in dem Themenpapier bereits den Status quo dargestellt und auch einige eigene Vorschläge unterbreitet.
Unter der Überschrift „Innovative Wege um schwere Eingriffe in die Privatsphäre in der digitalen Ära zu verringern“ gibt die ALRC interessante Beobachtungen der derzeit aus ihrer Sicht bestehenden Problemfelder für den Datenschutz und die Privatsphäre wieder, von denen hier einige angesprochen werden sollen:
Einwilligung
Das derzeit geltende australische Datenschutzrecht ist vom „einwilligungsbasierten Modell“ geprägt. Jedoch überschneiden sich, etwa bei unklaren oder fehlerhaften Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Internetdiensten, in vielen Situationen mehrere Rechtsbereiche, wie etwa zusätzlich das Verbraucherschutzrecht und das Vertragsrecht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es an dem Prinzip des „einwilligungsbasierten Modells“ im Datenschutzrecht Kritik gibt, da dieses nicht mehr wirksam auf die bestehenden Möglichkeiten der immer stärker wachsenden Datensammlung und –nutzung reagieren kann.
Recht auf Vergessen
Eine Möglichkeit für Nutzer, die Kontrolle über ihre Informationen zu behalten, könne eventuell ein dem in der Datenschutz-Grundverordnung (KOM (2012)11)) in Art. 17 vorgeschlagenen ähnliches Recht auf Vergessenwerden sein, auf welches explizit hingewiesen wird.
Tracking
Die ALRC sieht auf der einen Seite Vorteile des Trackings von Internetnutzern, wenn diese etwa Werbung und Angebote angezeigt bekommen, die genau auf sie zugeschnitten sind. Aber sie stellt auch fest, dass viele Betroffene sich eventuell eine bessere Kontrolle darüber wünschen, wie sie von Trackingmethoden erfasst werden. Auch auf die Möglichkeiten des „Do Not Track“ (DNT) wird eingegangen. Insgesamt spricht sich die ALRC jedoch dafür aus, dass sowohl online als auch offline Tracking besser durch das Verbraucherschutzrecht gelöst werden könnte.
Arbeitgeberzugang zu Social Media Accounts
Aus Sicht der ALRC ist der „erzwungene“ Zugang zu Social Media Accounts ein Bereich wachsender Sorge. Hierdurch entstehen Gefahren für die Privatsphäre der Betroffenen, die häufig faktisch nicht anders können, als ihr Passwort herauszugeben, um zum Beispiel einen Arbeitsplatz zu erhalten. Die ALRC spricht sich dafür aus, in noch zu erarbeitenden Regelungen, ein Verbot solcher Vorgehensweisen, wie sie etwa in einzelnen Landesgesetzen der USA bereits existieren, aufzunehmen.
Fazit
Das Thesenpapier, zu dem bis zum 11. November Anmerkungen und Antworten auf die dort gestellten Fragen an die ALRC gesendet werden können, zeigt, dass die derzeit in Europa und Australien diskutierten Themen im Bereich des Schutzes der Privatsphäre im digitalen Zeitalter sehr ähnlich sind. Wie diese im Endeffekt gelöst werden und wer hier die „besseren“ Methoden wählt, kann nur die Zukunft zeigen. Ein vergleichender Blick lohnt sich aber in jedem Fall.