Nach Aussage (PDF) der österreichischen Vereinigung „europe-v-facebook“ (evf) sind derzeit über 1.000 Beschwerden gegen Facebook bei der nationalen irischen Datenschutzbehörde anhängig. Es geht dabei um die Durchsetzung des Auskunftsrechts (Art. 12 der Datenschutzrichtlinie, RL 95/46/EG) gegenüber Facebook, zu den bei dem Anbieter über sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Da die durch das Unternehmen bereitgestellten Informationen nur unvollständig seien, habe sich ein Teil der Betroffenen an die irischen Datenschützer gewendet.
Standard E-Mail und fehlender Aktenzugang
Da jedoch auch die Behörde zum Großteil nur mit Standardschreiben auf die Beschwerden der Betroffenen antworte und weitere Informationen zum Verfahrensstand und eine Einsicht in die Akten verweigere, sind einige Betroffene einen Schritt weiter gegangen und haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission über die Arbeitsweise der irischen Datenschutzbehörde eingereicht. Darin wird Irland eine mangelnde Umsetzung der Datenschutzrichtlinie vorgeworfen, indem die irische Datenschutzbehörde die Auskunftsersuchen der Betroffenen nicht konsequent bearbeite und durchsetze.
Europäische Abgeordnete fordern Antworten
Am 25 April 2013 haben im Zuge dieser Entwicklungen fünf Abgeordnete des Europäischen Parlaments eine schriftliche Anfrage an die Europäische Kommission gerichtet, in der sie Auskunft über den Verfahrensstand und die Einschätzung der Kommission fordern.
Antwort der Kommission
Die zuständige Vize-Präsidenten der Kommission, Viviane Reding, hat auf diese Fragen nun am 2 Juli 2013 geantwortet. Nach ihrer Auskunft seien derzeit 180 Beschwerdeverfahren bei der Kommission in Bezug auf die Tätigkeit der irischen Datenschutzbehörde anhängig und werden geprüft. In Rede stehe eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzrichtlinie durch Irland in Bezug auf die Anforderungen an eine unabhängige nationale Datenschutzbehörde und deren Tätigkeit (Art. 28 Datenschutzrichtlinie). Frau Reding verweist in ihrer Antwort zudem auf zukünftige Änderungen hinsichtlich der Einrichtung und Ausstattung von nationalen Datenschutzbehörden durch die geplante Datenschutz-Grundverordnung.
Fazit
Das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission darf man mit Spannung erwarten. Denn die Tätigkeit der irischen Behörde wird bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (und auch danach) für Millionen von europäischen Facebook-Nutzern weiterhin eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung ihrer Rechte spielen.