SPD Fraktion für grundlegende Überarbeitung der geplanten EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz

Wie aus einer elektronischen Vorab-Fassung eines Antrages der SPD Bundestags-Fraktion vom 24.04.2013 hervorgeht, spricht sich die Partei für umfangreiche Änderungsvorschläge an der im Entwurf befindlichen EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit (KOM 2012(10)) aus.

Nachdem bereits der Bundesrat sowohl eine Subsidiaritätsrüge gegen die Datenschutz-Grundverordnung, als auch gegen die hier interessierende geplante Richtlinie beschlossen hatte, schlägt nun die SPD Fraktion umfangreiche Änderungen des Gesetzesentwurfes vor.

Die Kritik

Die Hauptkritik richtet sich gegen die Ungenauigkeit und die mangelnde Konkretheit der Richtlinie und ihrer Vorschriften. Denn diese wird zwar (anders als die Datenschutz-Grundverordnung), sollte die Subsidiaritätsrüge keinen Erfolg haben, nicht unmittelbar anwendbares Recht, sondern muss durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dennoch soll eine Harmonisierung der Datenschutzvorschriften im Bereich der Justiz, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten eintreten.

Unbestimmte und wenig konkrete Vorgaben

Bemängelt wird, dass die Richtlinie auch die innerstaatliche Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Anwendungsbereich regeln soll (vgl. etwa Erwägungsgrund 7 der Richtlinie), dafür dann aber viel zu ungenau und vage vorgebe, welche Verarbeitungsgrundsätze gelten. Begriffe wie „nicht exzessiv“ im Rahmen der für die Datenverarbeitung als Mindestmaß geltenden Zwecke, seien zu unbestimmt und bedürfen der Konkretisierung (vgl. II Nr. 8 c des Antrages).

Des weiteren werde etwa der Begriff „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ (welcher im Bereich der polizeilichen Ermittlung und Strafverfolgung durchaus relevant ist) nicht definiert (vgl. II Nr. 11 des Antrages).

Privacy by Design und Betroffenenrechte

Auch wird durch die SPD Fraktion angemahnt, dass zwar Art. 19 des Richtlinienentwurfes das Konzept des „Privacy by Design“ vorsehe, jedoch keine konkreten Vorgaben dazu gemacht werden. Ebenfalls sollten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz eingehalten werden (vgl. II Nr. 8 d des Antrages). Zu schwach ausgestaltet sind nach Ansicht der SPD auch teilweise die Betroffenenrechte. Beschränkungen von Auskunftsrechten (Art. 11 Abs. 4 und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie) seien zu unbestimmt formuliert. Außerdem sollte zu dem Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen ein Akteneinsichtsrecht gewährt werden (vgl. II Nr. 13 d des Antrages).

Fazit

Erfreulich ist, dass sich die SPD in einiger Tiefe mit dem Richtlinienentwurf befasst hat und konkrete Vorschläge an die Bundesregierung macht, worauf diese in Brüssel hinzuwirken habe. Leider handelt es sich bei der Richtlinie nur um einen Teil des großen Datenschutzreformpaketes auf europäischer Ebene. Wünschenswert wäre gewesen, wenn sich Parteien zum einen bereits viel früher mit den geplanten Änderungen befasst hätten und zum anderen aktiv, mit den ihnen im Parlament zur Verfügung stehenden Mitteln, in den Diskurs eingebracht hätten, gerade auch in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung.

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