In einer heutigen Vorabmeldung berichtet Spiegel-Online darüber, dass die Deutsche Bahn mit ihrem neuen Kundenbindungsprogramm (bahn.bonus) personenbezogene Informationen von Bahnkunden erheben und speichern möchte, um diese dann an Kooperationspartner für gezielte Werbung zu „verkaufen“.
Nach einer ersten Durchsicht der dem bahn.bonus-Programm zugrundeliegenden Datenschutzhinweise erscheint aber fraglich, woher der Spiegel diese Informationen nimmt.
Teilnahmebedingungen
In den Teilnahmebedingungen zu bahn.bonus wird in Ziff. 2 darauf hingewiesen, dass erhobene personenbezogene Informationen zur Abwicklung des Prgrammes und auch zu Marketingzwecken genutzt werden. Jedoch finden sich keine Aussagen dazu, dass es sich um Marketingzwecke dritter Kooperationspartner handelt. Vielmehr sind damit ersichtlich Bahn-eigene Werbemaßnahmen gemeint.
Unter Ziff. 2.2.1 (i. V. m. Anlage I) der Teilnahmebedingungen werden Kooperationspartner (z. B. Automobilclubs, Banken, Hotelketten) genannt. Hier geht es jedoch darum, dass Kunden dieser Kooperationspartner für bestimmte Zeiträume an dem bahn.bonus-Programm teilnehmen können. Natürlich, als bahn.bonus-Kunde kann man etwa auch Mitglied des ADAC sein. Jedoch zielt diese Bestimmung nicht, wie von den Medien berichtet, jedoch wohl darauf ab, dass personenbezogene Informationen von bahn.bonus-Kunden an Dritte weitergebeben werden. Vielmehr ist die Zielrichtung genau umgekehrt: Kunden von Kooperationspartnern sollen (temporär) am bahn.bonus-Programm teinehmen können.
In Ziff. 6 der Teilnahmebedingungen wird die Verwendung der erhobenen Informationen erläutert. Diese beschränkt sich auf die Abwicklung des Programmes und der Vergabe von Prämien, die man mit verdienten Punkten erlösen kann. Auch wird klargestellt, dass keine Daten an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Auch hier ist noch keine Weitergabe an Dritte ersichtlich, die dem Interesse der Bahn.bonus-Kunden widersprechen könnte.
Datenschutzhinweise
Ergänzend hält die Bahn bei der Anmeldung zu dem Programm auf ihrer Internetseite weitere Datenschutzhinweise bereit. Dort wird erneut darüber aufgeklärt, dass erhobene Daten zu Marketingzwecken und werblichen Ansprachen der Kunden verwendet werden können. Jedoch muss man nach derzeitiger Leseart davon ausgehen, dass damit ausschließlich Werbung in eigener Sache gemeint ist.
Deutlich wird hier darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten der bahn.bonus-Kunden nicht an teilnehmende Kooperationspartner (siehe oben) weitergegeben werden. Auch wird der Bahn-bonus-Kunde hier auf sein jederzeitiges Widerrufsrecht hingewiesen.
Rechtliche Situation
Bahn.bonus-Kunden schließen einen Vertrag mit der Deutschen Bahn. Der Kunde erhält eine Bahn.bonus-Karte und ein Punktekonto. Mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Deutschen Bahn kann er dann sog. Status- und Prämienpunkte sammeln und diese später als Gegenwert für bestimmte Prämien einsetzen.
Möchte die Deutsche Bahn ihm Rahmen dieser Vertragsbeziehung Werbung in eigener Angelegenheit machen (so wie es aus den derzeit zugänglichen Informationen den Anschein hat), dann ist dies nach §§ 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, S. 3 BDSG möglich.
Die Bahn darf im Rahmen eines bestehenden bzw. durch die Anmeldung abzuschließenden Schuldverhältnisses bestimmte Listendaten (etwa Berufsbezeichnung, Namen, Titel, akademischen Grad, Anschrift und Geburtsjahr) für Zwecke der Eigenwerbung nutzen, wenn diese Daten bei dem Betroffenen sebst erhoben wurden (§ 28 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BDSG). Dies ist hier gegeben.
Zudem darf die Deutsche Bahn nach § 28 Abs. 3 S. 3 BDSG diese gespeicherten Informationen mit weiteren personenbezogenen Informationen des Betroffenen verbinden (hier wohl Abfahrt- und Ankuftsort, gewählte Reiseklasse etc.), um diesem auf ihn abgestimmte (haus-)eigene Werbung zu präsentieren.
Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz lassen sich zumindest insoweit nicht erkennen.
Fazit
Sollte sich die Sachlage so darstellen wie hier beschrieben, bzw. soweit dies aus den öffentlich einsehbaren Dokumenten möglich ist, könnte dies dafür sprechen, dass der Spiegel mit seiner Meldung etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Es verwundert daher nicht, dass die Deutsche Bahn direkt mit einer Pressemitteilung reagiert hat.
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Ich erkenne in der Pressemitteilung der Bahn aber nichts „falsches“.
„Keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte“, ist richtig. Dies bezieht sich auf die von Spiegel verwendete Formulierung „an Banken, Versicherungen oder Fast-Food-Ketten verkauft werden“ und „mit der Weitergabe ihrer Reisedaten rechnen“. Spiegel-Online benutzt explizit das Wort „Weitergabe“. Und wenn dem nicht so ist, dann ist das Dementi völlig in Ordnung.