Heute gab Google bekannt, dass es mit Wirkung zum 11. November 2013 neue Nutzungsbedingungen in all seinen Diensten verwenden wird.
Die Zusammenfassung der Änderungen (für Personen mit, wörtlich, „Abneigung gegen Juristendeutsch“) führt als wohl aus Sicht der Nutzer wichtigsten Punkt die folgende Anpassung auf:
Zunächst erläutern wir, wie und in welchem Rahmen Ihr Profilname und Foto in Google-Produkten erscheinen kann, etwa in Erfahrungsberichten, Bewertungen, Werbung oder in anderen kommerziellen Kontexten.
Über die Einstellung Soziale Empfehlungen können Sie festlegen, ob Ihr Bild und Ihr Name in Anzeigen erscheinen soll.
Daneben gibt es noch neue Hinweise zur sicheren Nutzung von Mobilgeräten sowie zur Geheimhaltung des Passwortes. Auch werden Änderungen an den Bestimmungen zur Haftung von Google und den Nutzern vorgenommen.
Wie vor einigen Wochen bereits von Facebook in seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen, so stellt auch Google nun klar, dass der Profilname und das Foto aus dem Google-Konto für „Werbung oder in anderen kommerziellen Kontexten“ genutzt werden können.
Eine vergleichende Gegenüberstellung der alten und neuen Nutzungsbedingungen bietet Google leider nicht an. Nach einer ersten Durchsicht wird hinsichtlich der erwähnten kommerziellen Nutzung von Name und Profilbild folgender Textabschnitt neu in die Nutzungsbedingungen aufgenommen:
Wenn Sie ein Google-Konto haben, zeigen wir im Rahmen unserer Dienste zusammen mit Ihrem Profilnamen und Profilbild Aktivitäten an, die Sie in unseren Diensten oder in Diensten Dritter, die mit Ihrem Google-Konto verbunden sind, vornehmen (zum Beispiel +1s, Bewertungen und Kommentare, die Sie posten). Sofern wir hierfür Ihre Einwilligung erhalten haben, erfolgt dies auch im Rahmen unserer Werbedienste. Die von Ihnen im Google-Konto vorgenommenen Einstellungen zum Teilen und zur Sichtbarkeit berücksichtigen wir auch insoweit.
Google möchte also Bewertungen, Kommentare oder +1s (wie die Likes bei Facebook) auch für kommerzielle Zwecke (sog. soziale Empfehlungen) nutzen und an Werbekunden verkaufen können.
So können dann befreundete Kontakte im Netzwerk bei GooglePlus bei einer Suche nach Hotels zum Beispiel angezeigt bekommen, dass ein Bekannter in einem bestimmten Hotel übernachtet hat und es ihm gefallen hat (dazu dann das Foto und der Name aus dem GooglePlus-Profil des Bekannten).
Die Nutzungsbedingungen sprechen ausdrücklich davon, dass die Inhalte für kommerzielle Zwecke nur verwendet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Der oben angeführte Text selbst stellt diese Einwilligung freilich nicht dar. Und in der Tat lässt sich in den Einstellungen im eigenen GoogePlus-Profil, unter „Soziale Empfehlungen“ bearbeiten, ob man möchte, dass sein eigenes Bild und der Name in Werbeanzeigen verwendet werden.
Das sieht dann in den Kontoeinstellungen so aus:
Google lässt sich mit dieser Check-Box aktiv per Opt-in bestätigen, dass man in die kommerzielle Nutzung einwilligt. Aus meiner Sicht ist diese Implementierung rechtlich gelungen. Denn anders als im Fall von Facebook, wo man seine Einwilligung (zumindest nach Ansicht des Unternehmens) bei der Registrierung auch gleich für die Nutzung der eigenen Inhalte für kommerzielle Zwecke (und damit praktisch versteckt) abgibt, wird hier diese Einwilligung separat und deutlich sichtbar eingefordert.
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